ARTIKEL BESCHREIBUNG
3X Profix Steinschlag-und Unterbodenschutz UBS 1KG Schwarz #CP325S
UBS CP 325 Car Chassis Protecting Agent ist eine robuste Lösung, die eine starke und flexible Schicht mit einer groben Textur bildet und Steinschlägen wirksam widersteht. Diese UBS-Beschichtung bietet einen umfassenden Schutz gegen Wasser, Salz, Benzin und Öle, während sie auch schalldämmende Eigenschaften bietet. Außerdem kann sie sowohl mit 1K- als auch mit 2K-Produkten überstrichen werden. CP 325 UBS erfordert keine vorherige Vorbereitung und ist nach dem Öffnen sofort spritzbereit. Die neue und verbesserte Versiegelung erhöht die Haltbarkeit des Produkts erheblich. Dieses vielseitige Schutzmittel ist in 1-Kilogramm-Dosen erhältlich und gewährleistet eine praktische und effiziente Anwendung für den Schutz von Fahrzeugkarosserien.
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
2K-Acryl-Grundierungen und Polyesterspachtel: mit P240-P320 anschleifen, dann abblasen und reinigen
Epoxid-Grundierungen: bis zu 12 Stunden nach Anwendung ohne Schleifen
auftragen. Nach 12 Stunden sollte die Grundierung mit P320 geschliffen, dann abgeblasen und gereinigt werden
Stahl: entfetten und mit P120 anschleifen, dann abblasen und reinigen Kunststoffe: mit Entfetter entfetten,
mit abwischen und dann abblasen und reinigen Polyesterlaminate: entfetten und mit
P280 trocken anschleifen, dann abblasen und reinigen.
SPRITZPISTOLENEINSTELLUNGEN
Spritzpistole für dichte Masse: 3-4 mm,
Druck: 3-4 bar
ANWENDUNG
Schütteln Sie die Packung vor Gebrauch.
2-3 Schichten auftragen.
1K, 2K Lack nach 1 Stunde auftragen
VERDAMPFUNGSZEIT NACH
DER ANWENDUNG
5-10 Min. nach Anwendung bei 20°C und 65% relativer
Luftfeuchtigkeit
TROCKNUNG
Trocknungszeiten bei 20°C und
65% relativer Luftfeuchtigkeit:~60-90 Min.
Weitere Angaben finden Sie beim Hersteller Technisches Datenblatt Sicherheitsdatenblatt
WER SIND WIR
Die Lacklieferanten UG ist aus der Praxis raus entstanden. Wir sind nicht nur Verkäufer sondern „Leute vom Fach“. Ihre Fragen können wir daher sach- und fachgerecht beantworten. Detaillierte Produktbeschreibungen zu den hier angebotenen Artikeln, finden sie beim jeweiligem Hersteller auf der Homepage. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem Einkauf.
VOC VERORDNUNG
Nach Einführung der am 01.01.2007 VOC Verordnung“ (2004/42/EC oder 1999/13/EC). sind alle Betroffen die damit Handeln. Aus diesem Grund müssen sich Händler absichern, dass z.B. Kunden, die diese Lacke verwenden, auch nur für die zugelassenen Bereiche der VOC Verordnung anwenden. Anwendungsbeispiele in der VOC Verordnung sind, wo nicht VOC zugelassene Lacke verwendet werden dürfen: Restaurierung von Oldtimer Befüllung Aerosol-Spraydosen Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte – Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug) VOC-gerecht bedeutet: Vom Füller bis zum Decklack Umweltgerechte Produkte, wie sie der Gesetzgeber verlangt seit 1. Januar 2007 – trat die EU-Lösemittel-Richtlinie in Kraft. Sie definiert strengere Grenzwerte für die Emission von Lösemitteln in die Umwelt. Seitdem dürfen in der Autoreparatur-Lackierung nur noch Materialien verwendet werden, die den neuen Vorgaben entsprechen. Der Käufer bestätigt mit dem Kauf der Ware, das er mit den Richtlinien Vertraut ist und von den Lacklieferanten UG ausreichend informiert wurde. Die Verantwortung hierfür geht mit dem Kauf des Artikels an den Käufer über.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):
Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP).
Aquatic Chronic 3: Chronische Gefahr für Gewässer, Kategorie 3, H412
Eye Irrit. 2: Augenreizung, Kategorie 2, H319
Flam. Liq. 2: Entflammbare Flüssigkeiten, Kategorie 2, H225
Repr. 2: Reproduktionstoxizität, Kategorie 2, H361d
Skin Irrit. 2: Hautreizung, Kategorie 2, H315
Skin Sens. 1: Hautsensibilisierung, Kategorie 1, H317
STOT RE 2: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorie 2 (Kutan), H373
STOT SE 3: Spezifische Toxizität mit Schläfrigkeits- und Schwindelwirkungen (einmalige Exposition), Kategorie 3, H336
2.2 Kennzeichnungselemente:
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H336 – Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d – Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (Kutan).
H412 – Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen.
P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501: Inhalt/Behälter entsprechend der Bestimmungen über gefährliche Abfälle oder Verpackungsmüll zuführen.







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